Pichofunk
Amateurfunk - Von der Oberlausitz in die ganze Welt!

Nachrichten


Mitteilung der BNetzA zu 6 m
DG4DSL am 10.05.2020 um 08:44 (UTC)
 Mitteilung Nr. 111/2020
Amateurfunkdienst; Nutzung des Frequenzbereichs 50–52 MHz
Die Weltfunkkonferenz 2019 der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) hat für den
Amateurfunkdienst in Region 1 eine sekundäre Zuweisung im Frequenzbereich 50–52 MHz
beschlossen. Im Hinblick auf die dazu noch erforderlichen Anpassungen der Frequenzverordnung, des Frequenzplans und der Anlage 1 der Amateurfunkverordnung (AFuV), mit
denen die Nutzung des Frequenzbereichs 50–52 MHz im Sinne des § 5 Abs. 3 des
Amateurfunkgesetzes (AFuG) und des § 9 Abs. 2 der AFuV mittelfristig gestattet werden soll,
wird in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
und dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) die vorläufige Nutzung des
Frequenzbereichs 50–52 MHz im Amateurfunk ab sofort bis zum 31. Dezember 2020 im
Rahmen der nachfolgenden Nutzungsbestimmungen geduldet.
Nutzungsbestimmungen
Frequenzbereich: 50,000 MHz - 52,000 MHz
Maximal zulässige Sendeleistung
im Frequenzteilbereich 50,000 - 50,400 MHz:
750 W PEP für Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse A
100 W PEP für Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse E
Maximal zulässige Sendeleistung
im Frequenzteilbereich 50,400 - 52,000 MHz:
25 W PEP für Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klassen
A und E
Maximal zulässige belegte
Bandbreite einer Aussendung: 12 kHz
Zugelassene Sendearten: Alle Sendearten
Antennenpolarisation: horizontal
Kontestbetrieb: zulässig
Die Nutzung ist auf feste Amateurfunkstellen beschränkt.
Andere Funkdienste und Telekommunikationsanlagen einschließlich der leitergebundenen
Rundfunkübertragungen dürfen nicht gestört werden. Im Störungsfall ist die störende
Aussendung durch den Funkamateur sofort einzustellen. Störungen durch andere
Funkdienste und Telekommunikationsanlagen sind hinzunehmen.
Die Nutzung darf auch durch Inhaber einer gültigen CEPT-Amateurfunkgenehmigung gemäß
der CEPT/ECC-Empfehlung T/R 61-01 im Rahmen der vorgenannten Regelungen für
Zulassungsinhaber der Klasse A und aller sonstigen im Amateurfunk geltenden Regelungen
erfolgen.
Die Nutzung darf auch durch Inhaber einer gültigen CEPT-Novizen Amateurfunkgenehmigung gemäß der CEPT/ECC-Empfehlung (05)06 im Rahmen der
vorgenannten Regelungen für Zulassungsinhaber der Klasse E und aller sonstigen im
Amateurfunk geltenden Regelungen erfolgen.
Über den Sendebetrieb sind Aufzeichnungen mit folgenden Angaben zu führen: Datum,
Uhrzeit, Frequenz, Modulationsart, Leistung, ggf. Antennenrichtung, Rufzeichen der
Gegenstation bei Kontakt, Unterschrift des Rufzeicheninhabers.

Auf die Abgabe einer Betriebsmeldung zur Nutzung des 50-MHz-Frequenzbereichs sowie
auf die jederzeitige telefonische Erreichbarkeit der Amateurfunkstelle während des
Sendebetriebs wird bis auf Weiteres verzichtet.
Hinsichtlich der 50-MHz-Funkbaken mit Rufzeichenzuteilungen nach § 13 AFuV gilt die
zuletzt mit Verfügung Nr. 64/2019 geänderte Verfügung Nr. 36/2006. Rufzeichenzuteilungen
gemäß § 13 AFuV sind im Rahmen der Regelungen dieser Mitteilung nicht möglich. Einer
zeitgleichen Mehrfachnutzung eines Rufzeichens gemäß § 11 Abs. 4 AFuV kann nicht
zugestimmt werden.
Vorbehalt des Widerrufs
Die in dieser Mitteilung enthaltenen Regelungen zur Nutzung des Frequenzbereichs 50–52
MHz ergehen unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
Von dem Widerrufsrecht wird die Bundesnetzagentur Gebrauch machen, wenn schädliche
Störungen auf Grund des hiermit möglichen Funkbetriebs auftreten oder wenn sich die
diesbezügliche Rechtslage ändert.
225-9
(Quelle BNetzA)
 

Windows 10 Frühjahrsupdate
DG4DSL am 10.05.2020 um 08:40 (UTC)
 Das nächste große Update für Windows 10 soll nun Ende Mai 2020 erscheinen. Inzwischen dürfte die aktuelle Windowsversion auf jedem PC angekommen sein. Alte Versionen des Betriebssystems sollten nur noch in absoluten Ausnahmefällen verwendet werden. Eine gute Alternative bieten diverse Linux-Distributionen die auch meist auf älterer Hardware laufen und eine zeitgemäße Sicherheit bieten.
 

Oberlausitzer Amateurfunktreffen 2020
DG4DSL am 10.05.2020 um 08:31 (UTC)
 Gemeldet im Sachsenrundspruch vom 10.05.2020

27. Oberlausitzer Amateurfunktreffen, immer noch geplant für Samstag den 18. Juli 2020 ab 10:00 Uhr auf dem Großen Picho in JO71EC
Die Planungen und Vorbereitungen zum diesjährigen Treffen laufen seit März. Der Abstand von 17 Kalenderwochen ab dem Start der offiziellen Aktivität von SARS-Cov 2 in Sachsen und der erfreulich stark eingedämmte Verlauf lassen durchaus etwas Hoffnung dafür aufkommen.
Mit der Öffnung der Beschränkungen in der Gastronomie ab 15. Mai wird die aktuelle Infektionslage im Kreis Bautzen für das Treffen am 18. Juli ein weiterer Gradmesser sein. Sollte die bekannte Abstandsregel auch Mitte Juli noch gelten, wäre eine Verschiebung (15. oder 22. August?) eine Alternative für ein Treffen auch in diesem etwas schwierigen Jahr.

Die nächsten aktuellen Informationen zum Treffen gibt es im Rundspruch des DARC-Distriktes Sachsen, am Sonntag d. 14. Juni ab 10:00 Uhr und tagesaktuell auf der Webseite pichotreffen.de.

Bitte bleibt oder werdet gesund und awdh auf dem Picho im Sommer 2020!
Frank DL5DSB
 

Wartungsarbeiten an unserer Internetseite
DG4DSL am 04.05.2020 um 08:13 (UTC)
 Das Internet ist ein dynamisches Medium. So passen auch wir die Gestaltung unseres Internetauftritts immer wieder der aktuellen Situation an. So wurde jetzt das Menüband neu geordnet und so gut wie nie genutzte Seiten sind für den normalen Besucher nicht mehr sichtbar. Schade finde ich in dem Zusammenhang, dass das Forum kaum Zuspruch fand. Lieber treffen sich die OM auf der Datenkrake Facebook.
Ihr dürft gerne eure Meinung äußern und Vorschläge machen. Am meisten freuen wir uns natürlich über Beiträge die wir veröffentlichen dürfen. Diese Seiten sind wie gesagt ein nichtkommerzielles Freizeitprojekt welches von ein paar OM betrieben wird.
 

Hexe "Coronia" regiert die Oberlausitz
DG4DSL am 03.05.2020 um 08:54 (UTC)
 Zahlreiche, auch meist traditionelle Veranstaltungen fallen der aktuellen Lage zum Opfer. So fiel das Hexenbrennen Ende April aus, Veranstaltungen zum Himmelfahrtstag wird es ebenso nicht geben, der Bautzner Frühling wurde auch abgesagt.
Teilweise wurden nun bereits die Contestbedingungen für Funkamateure angepasst. Ob das Oberlausitzer Amateurfunktreffen stattfinden kann ist noch nicht geklärt. Erfreulicherweise führt die Krise zu einer Belebung des Funkbetriebs allgemein. Mancher OM besinnt sich auf die bekannten Ortsfrequenzen und hat sein eingestaubtes Funkgerät für 2 Meter reaktiviert. Auch Relaisfunk wird verstärkt betrieben um mit anderen OM in Kontakt zu bleiben.
 

SBW unter erschwerten Bedingungen
DG4DSL am 09.04.2020 um 17:40 (UTC)
 Die Sächsischen Bergfunker lassen sich nicht unterkriegen. Soweit es die Beschränkungen zulassen wird weiter Funkbetrieb von den Bergen gemacht. Auch so ist manches QSO auf den Bergfrequenzen zu beobachten, was von der heimischen Funkstation aus geführt wird. Analoger Sprechfunk erfreut sich gerade in diesen Krisenzeiten großer Beliebtheit als zuverlässiges Kommunikationsmittel.
 

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