Pichofunk
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Nachrichten


All-Inkl.com angreifbar
DG4DSL am 09.04.2020 um 07:34 (UTC)
 Laut einer Meldung von Heise.de war der E-Maildienst All-Inkl.com angreifbar. Das Problem soll aber inzwischen behoben sein. Unter anderem wickelt der DARC darüber seinen E-Maildienst für die Mitglieder ab.
 

Kommentarfunktion deaktiviert
DG4DSL am 05.04.2020 um 18:55 (UTC)
 Erst einmal einen Gruß an "Egmund" ...........
Die Kommentarfunktion unter "Aktuelles" wird ab sofort gesperrt. Alle anderen Kanäle sind weiterhin offen um uns zu erreichen.
Diese Internetseiten sind ein reines Freizeitprojekt. Wir haben weder Zeit, Lust und überschüssige Kapazitäten uns mit besonderen Persönlichkeiten und deren Weltanschauung zu befassen.
 

Absage
DG4DSL am 05.04.2020 um 07:37 (UTC)
 Auch die IG Pichofunk musste ihr Quartalstreffen im März absagen. Der Betrieb der Relaistechnik ist aktuell gewährleistet.
 

OV-Abend mal anders
DG4DSL am 05.04.2020 um 07:26 (UTC)
 In diesen Zeiten wissen sich Funkamateure eben zu helfen. OV-Abende sind wichtiger Bestandteil des Vereinslebens. Leider sind diese beliebten Treffen momentan nicht durchführbar. Von verschiedenen Ortsverbänden ist nun zu hören, dass sich die OM einfach per Funk treffen. Positiver Nebeneffekt, die Frequenzen werden belebt. Gerade analoger Sprechfunk bewährt sich momentan als zuverlässiges Kommunikationsmittel, da es weitgehend unabhängig von anderen Mitteln wie dem Internet funktioniert.
 

Schwammig
DG4DSL am 05.04.2020 um 07:17 (UTC)
 Es gilt unverändert die Empfehlung sich in der heimischen Wohnung aufzuhalten. Sicher spielt dabei der gesunde Menschenverstand eine große Rolle, denn die Verordnungen über die Ausgangsbeschränkungen sind sehr schwammig ausgelegt. Selbst die Polizei hat Probleme Verstöße rechtskonform zu ahnden. Ob nun ein OM der unbedingt Bergfunk machen möchte und dabei von den Ordnungshütern erwischt wird ungestraft davon kommt sei dahin gestellt.
 

Funkbetrieb im Freien
DG4DSL am 25.03.2020 um 09:23 (UTC)
 Da immer noch Unklarheiten herrschen, was das Recht auf einen Spaziergang an der frischen Luft und sportliche Betätigung betrifft, wurde jetzt nochmals von offizieller Stelle präzisiert, dass man sich in einem Umkreis von einem Kilometer von seiner Wohnstätte bewegen sollte und darf.
Es spricht logischerweise nichts dagegen mobil Funkbetrieb auf dem Weg zur Arbeit zu machen oder beim Einkauf oder sonstigen gestatteten Erledigungen sein Funkgerät dabei zu haben.
 

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